Gestaltungsberatung
- Nutzung der persönlichen Freibeträge – alle zehn Jahre neu
- Übertragung von Immobilien, z. B. unter Nießbrauchsvorbehalt
- Steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen
- Familienheim und weitere Steuerbefreiungen richtig einsetzen
- Abstimmung mit Notar und ggf. Rechtsanwalt Ihres Vertrauens