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Honorar

Festpreis statt Überraschung.

Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag für die laufende Betreuung. Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen wir einmal jährlich zu einem vorab vereinbarten Betrag ab. Üblich ist in der Steuerberatung die Abrechnung nach Gegenstandswert und Zeitaufwand. Bei uns steht Ihr Honorar fest, bevor Sie sich entscheiden.

Monatlicher Festpreis – laufende Betreuung

Festpreismonatlich, zzgl. USt – keine Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Laufende Finanzbuchhaltung in DATEV inkl. USt-Voranmeldungen
  • Monatliche Auswertungen (BWA)
  • Laufende steuerliche Beratung – direkt durch den Steuerberater
  • Digitale Zugänge: DATEV Unternehmen online, ergänzend Tabula, Frag Deine Kanzlei

Jahresrechnung – einmal pro Jahr

Festbetragvorab vereinbart, zzgl. USt
  • Jahresabschluss (Bilanz) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Private Einkommensteuererklärung
  • Persönliches Jahresgespräch mit Ausblick auf das Folgejahr

So kommt Ihr Festpreis zustande

Umfang der Buchhaltung
Anzahl der Belege und Geschäftsvorfälle pro Monat
Rechtsform
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH
Komplexität
z. B. Immobilien, mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug
Beratungsbedarf
Gewünschte Intensität der laufenden Beratung
Festpreise:Auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen sowie Gestaltungs- und Einzelberatungen bieten wir zum vorab vereinbarten Festpreis an – nach einem kostenfreien Kennenlerngespräch. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Abweichende Festpreis- und Pauschalvereinbarungen treffen wir nach § 4 und § 14 StBVV in Textform; eine Pauschalvergütung für die laufende Betreuung wird für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart.